Wie viele Gäste darf bzw. sollte ich gleichzeitig aufnehmen?

Als Gastgeber können Sie bis zu drei Stellplätze für Landvergnügen-Gäste zur Verfügung stellen, die Gesamtanzahl der Personen spielt dabei keine Rolle. Die genaue Anzahl der Stellplätze legen Sie individuell entsprechend den Gegebenheiten Ihres Hofes fest. Der Gesetzgeber legt je nach ihrem Bundesland fest, wie viele Stellplätze sie anbieten dürfen. In Deutschland bilden hier momentan lediglich das Bundesland Baden-Württemberg und Schleswig Holstein eine Ausnahme, hier dürfen sie bis max. 5 Stellplätze anbieten. In allen anderen Bundesländern lediglich 3 Stellplätze.

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