Allgemeine Informationen
- Ist Landvergnügen ein Buch oder eine App?
- Wie viel kostet es mich im Landvergnügen als Gastgeber gelistet zu sein?
- Gibt es direkte Ansprechpartner für die Landvergnügen-Gastgeberbetreuung?
- Wie kann ich Gastgeber werden? Wie lauten Voraussetzungen, Anmeldeprozess, vertragliche Rahmenbedingungen?
- Welche Voraussetzungen muss mein Hof bzw. mein Betrieb erfüllen?
- Gibt es Regeln oder Vorgaben, die ich als Gastgeber beachten muss?
- Die ersten Gäste kommen!
- Was kostet der Landvergnügen Stellplatz?
- Woran erkenne ich einen Landvergnügen Reisenden?
- Wie vielen Stellplätze darf ich im Landvergnügen anbieten?
- Darf ich Fahrzeuge mit Dachzelt auf meinem Hof willkommen heißen?
- Dürfen Gäste auch zwei Nächte oder länger bleiben?
- Darf ich – wie gewohnt – meiner Arbeit nachgehen, oder muss ich mich um die anwesenden Gäste kümmern?
- Was ist der Trampolin?
- Wie bekomme ich Gäste in meinen Hofladen?
- Gibt es eine Empfehlung für einen Mindesteinkauf? Mit welchen Beträgen kann ich rechnen?
- Welche Vorteile bringt mir das digitale Reservierungssystem?
- Kann ich rein digitale Reservierungsanfragen aktivieren und auf die telefonische Anfrage verzichten?
- Wie kann ich Bilder hochladen und freigeben?
- Bin ich verpflichtet, die Stellplatz-Schilder, Goldene Regeln oder Richtungsschilder anzubringen?