Wie vielen Stellplätze darf ich im Landvergnügen anbieten?

Im Landvergnügen können Sie maximal 3 Stellplätze anbieten. Die rechtlichen Auflagen können von Bundesland zu Bundesland, von Region zu Region, und von Kanton zu Kanton variieren. Bitte informieren Sie sich hierzu direkt bei Ihrem Landkreis. Beachten Sie, dass Sie für die baurechtliche Anmeldung der Stellplätze selbst verantwortlich sind. Für Landvergnügen Stellplätze gelten in der Regel die Privilegien der Landwirtschaft. Anmeldeverfahren sind dadurch für Sie als Landwirt meist einfach.

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