Stellplätze & Gäste
- Wie vielen Stellplätze darf ich im Landvergnügen anbieten?
- Darf ich – wie gewohnt – meiner Arbeit nachgehen, oder muss ich mich um die anwesenden Gäste kümmern?
- Kann bzw. darf ich die Anzahl der Stellplätze selbst bestimmen und immer wieder ändern?
- Dürfen Gäste auch zwei Nächte oder länger bleiben?
- Muss ich Toiletten, Strom oder Duschen meinen Gästen anbieten?
- Wie hoch dürfen die verlangten Service-Gebühren sein?
- Darf ich Fahrzeuge mit Dachzelt auf meinem Hof willkommen heißen?
- Woran erkenne ich einen Landvergnügen Reisenden?
- Wie viele Gäste darf bzw. sollte ich gleichzeitig aufnehmen?
- Bin ich verpflichtet, die Stellplatz-Schilder, Goldene Regeln oder Richtungsschilder anzubringen?
- Wo melde ich Gäste, die sich nicht an die Goldenen Regeln von Landvergnügen halten?
- Darf ich ein Gast des Hofes / Grundstückes verweisen?
- Wo finde ich die Gästebucheinträge der Reisenden / die Botschafterberichte über meinen Hof?
- Was ist der Trampolin?
- Was ist der Kontakt-Airbag?