Darf ich ein Gast des Hofes / Grundstückes verweisen?

Sie als Eigentümer Ihres Grundstücks können jederzeit von Ihrem Hausrecht Gebrauch machen, und einen unangenehmen Gast des Hofes verweisen. Auf Ihrem Hof gelten Ihre Regeln, und diese sind nicht verhandelbar.

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