Kann bzw. darf ich die Anzahl der Stellplätze selbst bestimmen und immer wieder ändern?
Ja, Sie können die Anzahl der Stellplätze in Ihrem Gastgeber-Bereich selbst festlegen und jederzeit anpassen. Wichtig ist dabei, dass die angegebene Anzahl stets den tatsächlichen Gegebenheiten Ihres Hofes entspricht und sich an die Gesetzlichen Bestimmungen anlehnt.
Der Gesetzgeber legt je nach ihrem Bundesland fest, wie viele Stellplätze sie anbieten dürfen. In Deutschland bilden hier momentan lediglich das Bundesland Baden-Württemberg und Schleswig Holstein eine Ausnahme, hier dürfen sie bis max. 5 Stellplätze anbieten. In allen anderen Bundesländern lediglich 3 Stellplätze.